Insolvenzantragsverfahren |
 | vorläufige Verwaltung angeordnet per ............... |
 | Verfahren mangels Masse nicht eröffnet am ............... |
 | Begutachtung läuft |
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Eröffnung Insolvenzverfahren / Restschuldbefreiungsverfahren |
 | Verfahrenseröffnung am ............... |
 | Forderungsanmeldefrist beim Verwalter am ............... |
 | Berichtstermin am ............... |
 | 1. Prüfungstermin am ............... |
 | 2. Prüfungstermin am ............... |
 | 3. Prüfungstermin am ............... |
 | Masseunzulänglichkeit angezeigt am ............... |
 | auf die Forderungen der Gläubiger gem. § 38 InsO entfällt: |
 | voraussichtlich keine Quote |
 | voraussichtlich eine Quote in unbekannter Höhe |
 | Verfahren ist noch nicht abschlussreif |
 | Verfahren ist abschlussreif voraussichtlich ............... |
 | Schlusstermin am ............... |
 | Verfahren eingestellt nach Schlusstermin am ............... |
 | Verfahren eingestellt mangels Masse am ............... |
 | Die Wohlverhaltensphase läuft bis ............... |
 | Die Restschuldbefreiung wurde erteilt am ............... |
 | Auf die Forderungen der Insolvenzgläubiger wird während der Wohlverhaltens- phase: |
 | voraussichtlich keine Quote |
 | voraussichtlich eine Quote in unbekannter Höhe entfallen. |
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