Insolvenzantragsverfahren |
| vorläufige Verwaltung angeordnet per ............... |
| Verfahren mangels Masse nicht eröffnet am ............... |
| Begutachtung läuft |
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Eröffnung Insolvenzverfahren / Restschuldbefreiungsverfahren |
| Verfahrenseröffnung am ............... |
| Forderungsanmeldefrist beim Verwalter am ............... |
| Berichtstermin am ............... |
| 1. Prüfungstermin am ............... |
| 2. Prüfungstermin am ............... |
| 3. Prüfungstermin am ............... |
| Masseunzulänglichkeit angezeigt am ............... |
| auf die Forderungen der Gläubiger gem. § 38 InsO entfällt: |
| voraussichtlich keine Quote |
| voraussichtlich eine Quote in unbekannter Höhe |
| Verfahren ist noch nicht abschlussreif |
| Verfahren ist abschlussreif voraussichtlich ............... |
| Schlusstermin am ............... |
| Verfahren eingestellt nach Schlusstermin am ............... |
| Verfahren eingestellt mangels Masse am ............... |
| Die Wohlverhaltensphase läuft bis ............... |
| Die Restschuldbefreiung wurde erteilt am ............... |
| Auf die Forderungen der Insolvenzgläubiger wird während der Wohlverhaltens- phase: |
| voraussichtlich keine Quote |
| voraussichtlich eine Quote in unbekannter Höhe entfallen. |
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