Bereits im Juni 2009 hat sich unsere Kanzlei nach den Norman DIN EN ISO 9001/2008 und InsO 9001 zertifizieren lassen. Im Rahmen der Zertifizierung haben wir ein standortübergreifendes, umfangreiches, individuelles Qualitätsmanagementsystem (QMS) für die Tätigkeit unserer Kanzlei entwickelt.

Wichtig war es uns hierbei, neben allgemeinen Qualitätsstandards auch die Besonderheiten unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter zu berücksichtigen. Als Ergebnis konnte per 04.06.2009 eine ausführliche, detaillierte Dokumentation sämtlicher Prozessabläufe in der Bearbeitung von allgemeinen Mandaten und Insolvenzverfahren als für alle seinerzeit bestehenden und künftigen Mitarbeiter verbindlich verabschiedet werden. Die Planung und Einführung unseres Qualitäts- managementsystems findet seine Ursache in der Erkenntnis der Kanzleileitung, dass aufgrund der steigenden Anforderungen an die Effektivität der Verfahrensbearbeitung unsere bereits seit Jahren propagierten Parole „Qualität siegt“ noch mehr an Bedeutung für eine erfolgreiche Behauptung der Kanzlei am Markt gewinnt.

Ferner haben wir das Bedürfnis erkannt, vorhandenes Wissen besser allen – insbesondere auch jungen bzw. neuen – Mitarbeitern unserer Kanzlei ebenso wie u.a. unseren Kooperationspartnern zugänglich zu machen. Darüber hinaus war es Wunsch und Ziel der Kanzleileitung, die zuvor im Rahmen des Kanzleicontrollings und Risikomanagements über Jahre hinweg entwickelten interne Abläufe unserer Kanzlei auch auf das Verfahrenscontrolling und sämtliche die Verfahrensbetreuung betreffenden Abläufe zu adaptieren. Als Ergebnis ist es schließlich nun möglich, einen detaillierten Einblick in den aktuellen Stand der Verfahrens-/Mandatsbearbeitung zu nehmen. Dies erschien insbesondere für die Angleichung der Abläufe an sämtlichen Kanzleistandorten wichtig.

Im Rahmen der INSO 9001-Zertifizierung und in Ergänzung zur DIN EN ISO 9001:2008 haben wir zunächst auch die Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission umgesetzt, die durch den Insolvenzverwalter steuerbar sind. Die Empfehlungen wurden nach den Kriterien der DQS GmbH – Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitäts- managementsystemen konkret in unserer Kanzlei seit 2009 umgesetzt. Seit 2013 sind wir auch gemäß der GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwalter) Richtlinien zertifiziert und damit berechtigt, das VID CERT zu führen.

Unser Qualitätsmanagementsystem wird ständig durch interne Qualitätssicherung verbessert und regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft.

Auf dieser Weise sind wir überzeugt, langfristig einen verlässlichen Arbeitsablauf zu gewährleisten, sicherzustellen, dass alle Verfahrensbeteiligten mit unseren Leistungen zufrieden sind und schließlich zu gewährleisten, dass diese auf gleich bleibend hohem Niveau angeboten werden können und die Kanzlei nichtsdestotrotz wirtschaftlich arbeitet.