Die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie natürlichen Personen hat im Laufe der letzten 20 Jahre stetig an Bedeutung gewonnen. Es ist nämlich nicht nur die (durch offizielle Erhebungen belegte) Zahl der gerichtlich anhängigen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen kontinuierlich gestiegen. In noch größerem Maße gestiegen ist die Zahl vorinsolvenzlicher „Schieflagen“ sowohl bei juristischen wie bei natürlichen unternehmerisch tätigen Personen.
Viele dieser Fälle sind nur deshalb nicht in eine Insolvenz gemündet, weil es im Wege außergerichtlichen Managements der betr. Krise – zumeist in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fremdkapitalgebern – gelungen ist, den „letzten Schritt“ zu vermeiden. Es ist dies in jedem Einzelfall das Ergebnis erfolgreicher Sanierung und / oder Restrukturierung des betr. Unternehmensträgers. Insoweit spielen strategische und finanzwirtschaftliche Aspekte im Regelfall eine dominante Rolle. Diese Aspekte lassen sich aber ausnahmslos nur eingebettet in die rechtlichen Grundlagen des Rechts der Sanierung und Restrukturierung risikolos und optimal verwirklichen.
Wesentlicher Teil des bundesdeutschen Sanierungsrechts ist dabei das Insolvenzrecht. Ohne seine fundierte Kenntnis ist eine ausgewogene, alle Chancen und Risiken beachtende Sanierungs-/Restrukturierungsleistung deshalb auch im außergerichtlichen Beratungsmandat gar nicht möglich.
In eben diesem entscheidenden Punkt sehen wir unser „Plus“ darin, dass wir auf Grund der in hunderten von gerichtlicherseits beauftragten Unternehmensinsolvenzen gewonnenen strategischen, finanzwirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Erfahrungen Gewähr für eine entspr. ausgewogene Sanierungs- und Restrukturierungsberatung bieten können.
Unser im Rahmen der Vielzahl von Insolvenzverwaltungen erworbenes Know-How nutzen wir bundesweit - insbesondere in den Bereichen der "alten" Bundesländer, wo aktuell keine interessenkollidierenden Verwaltungen mehr übernommen werden - als Grundlage fundierter Beratung zur Bewältigung von Unternehmenskrisen unterschiedlichster Art.
Vielfach werden überlebensfähige Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übertragen, wobei wir die Gestaltung und Realisierung entsprechender "Ausgründungen" einschließlich der Suche nach geeigneten Investoren übernehmen bzw. beratend koordinieren. Unseren Mandanten kommen dabei immer wieder unsere, in nahezu alle Branchen geknüpften guten Kontakte zu Lieferanten, Kreditversicherern und Kreditinstituten zugute.
Immer häufiger zum Zuge kommen mittlerweile das "vorinsolvenzliche" Schutzschirmverfahren, die sog. Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren, das einen am gesetzlichen Leitbild der sog. Planinsolvenz orientierten Rahmen für die einvernehmliche Krisenbewältigung unter Einbeziehung aller Beteiligten bietet. Insoweit profitieren unsere Mandanten gleichfalls von unserem langjährig geknüpften "Netzwerk" u.a. mit der INSOSHARE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Daneben kommt Ihnen aber ganz speziell noch der Umstand zugute, dass unsere Sanierungsberatung im Netzwerk insolvenzrechtliche Erfahrung und betriebswirtschaftliches Know-How in sich vereint. Wir sind aufgrund der betriebswirtschaftlichen Dominanz unserer Insolvenzverwaltungen auch in der Lage, die "von Rechts wegen" gegebenen Möglichkeiten genauestens auf die innerbetrieblichen Erfordernisse abzustellen. Diese Beratung "aus einer Hand" sehen wir als eine große Stärke unserer Kanzlei sowie unseres Netzwerks.
I.d.Z. ausgesprochen wichtig ist nicht zuletzt im Hinblick auf die Strafbewährtheit verspäteter Antragstellung etwa durch Geschäftsführer von GmbHs – die schnelle und verlässliche Analyse des Status quo. Neben dem Erstellen einer Stichtagsbilanz unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Vorgaben veranlassen wir gleich zu Beginn unserer Mandatierung regelmäßig auch die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Bestandsaufnahme ("Quick-Check"), im Rahmen derer wir erste Schwachstellen analysieren und konkrete Lösungsansätze aufzeigen. Zur Begleitung von schon im Rahmen dieser Analyse auftretenden Spezialfragen können wir jederzeit – sofern vom Mandanten gewünscht unterstützend auf externes Know-How zurückgreifen. Dies gilt in besonderem Maße für den Bereich des Steuerrechts.
Sofern trotz aller gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Möglichkeiten keine Sanierung des betr. Unternehmens darstellbar sein sollte, stehen wir mit unserem Fachwissen auch als verlässlicher Partner einer ggf. außergerichtlichen "stillen" Liquidation zur Verfügung.
Im gleichen Maße, in dem unseren "Firmenmandanten" das umfangreiche, in den Unternehmensinsolvenzen gewonnene Know-How zugute kommt, profitieren auch unsere Mandanten aus dem Kreise "natürlicher Personen" von unseren Erfahrungen. Für sie führen wir Bank- und sonstige Gläubigerverhandlungen und erarbeiten wir individuelle Umschuldungs- oder Sanierungskonzepte. Zunehmend gewinnt in diesem Zusammenhang das Instrument des Insolvenzplanverfahrens, das die sog. Restschuldbefreiung ggf. in einer kürzeren als der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist ermöglichen kann, an Bedeutung.
Größter Garant für die Erfolgsaussichten jeder Sanierungsberatung selbst ist aber die Frühzeitigkeit ihrer Beauftragung. Nicht erst "5 vor 12" sollte der fachmännische Rat eingeholt werden, denn zu schnell ist es dann "5 nach 12", mithin zu spät. In diesem Sinne würden wir uns über Ihre frühzeitige Kontaktaufnahme freuen.