Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage und heißen Sie herzlich willkommen.

Die Kanzlei Junker Bartelheimer Rechtsanwälte (vormals: Dr. Junker & Kollegen) ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltssozietät mit Sitz in Köln. Sie unterhält daneben Büros in Berlin und Dresden.

Unsere wirtschaftsrechtliche Spezialisierung rund um das Thema „Krise, Sanierung, Insolvenz“ reicht weit zurück. Erstmals im Jahre 1987 wurde der Kanzleigründer Dr. Christoph Junker als Konkursverwalter einer Unternehmensinsolvenz beauftragt. Seither wurde er von Amtsgerichten in den „alten” wie den „neuen” Bundesländern u.a. mit mehr als 850 Unternehmensinsolvenzen betraut. Auf Grundlage dieser Beauftragungen hat sich eine wirtschaftsrechtliche Spezialisierung auf den Bereich der Sanierung und Restrukturierung herausgebildet.

Das regelmäßig hinzugezogene betriebswirtschaftliche Team unseres Kooperationspartners INSOSHARE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat spezifische Kenntnisse in einer Vielzahl von Branchen erworben, die seit Jahren in die außergerichtliche Sanierungsberatung einfließen.

Ungeachtet der eigenen Qualifikation wird im Interesse der uns übertragenen Insolvenzen sowie unserer sonstigen Mandate regelmäßig spezielles externes Know How (neben dem unseres o. g. Kooperationspartners z. B. auch das erfahrener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüro, Prozessanwälte und sachverständiger Gutachter) hinzugezogen. Dies entspricht unserem Selbstverständnis als fachübergreifender Dienstleister und Koordinator der Interessen aller wirtschaftlich Beteiligten unserer Beauftragungen.

Das im Laufe der Jahre durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dieser Vielzahl anderer Spezialisten gewachsene „Netzwerk” der Kanzlei ermöglicht schnelles, flexibles und bedarfsgerechtes Tätigwerden im gesamten Sanierungsbereich.

Im Rahmen der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung betreuen wir Mandanten unterschiedlichster Branchen im Vorfeld drohender Insolvenz. Daneben begleiten wir Sie aber auch „in“ die/der Insolvenz, etwa im Rahmen von Schutzschirm- oder Insolvenzplanverfahren. Wir führen für unsere Mandanten auch Verhandlungen mit Fremdkapitalgebern und beraten beim strategischen Einsatz einschlägiger Sanierungsinstrumente (Patronats-, Rangrücktrittserklärungen u.ä.m.).

Im Rahmen der Gläubigerberatung übernehmen wir etwa den Einzug der unseren Mandanten zedierten Außenstände (incl. Gewährleistungseinbehalte). Hierzu ziehen wir regelmäßig für den Bereich der Bauwirtschaft ein spezielles „Bau-erfahrenes Team“ hinzu.

Unsere Mandanten unterstützen wir schließlich sowohl in der Vorbereitung als auch der juristischen und praktischen Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen von der Gründung einer Gesellschaft über die Expansion bis zur Aufgabe oder Übertragung.

Wir würden uns freuen, Ihnen im persönlichen Gespräch das vielfältige Angebot unserer – wie ausgeführt in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperations- und Netzwerkpartnern angebotenen – Dienstleistungen näher vorstellen zu dürfen.